Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2024
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lobt in diesem Jahr zum sechsten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema ausgezeichnet. Der Bundesteilhabepreis wird von Bundesminister Hubertus Heil im Rahmen der Inklusionstage 2025 verliehen.
Am 18. September startete die Ausschreibung des Bundesteilhabepreises 2025. Das diesjährige Thema lautet "DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit".
Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis zur umfassenden digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Als barrierefreie Lösungen kommen Apps, Tools oder andere Informations- und Kommunikationstechnologien infrage. Auch innovative Umsetzungen von angemessenen digitalen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz können als Projekt eingereicht werden.
Wer sich bewerben kann
Bewerben können sich alle, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Regionen und Kommunen und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Die Ausschreibung erfolgt durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.