RICHARD BOORBERG VERLAG

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30.01.2023

Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeits­schutzverordnung

SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben

Angesichts der stark fallenden Zahl an Neuerkrankungen sind einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektions­schutz nicht mehr nötig.

Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25.01.2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Quelle:
mas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/ bundeskabinett-beschliesst-vorzeitiges-ende-der-corona-asvo.html