RICHARD BOORBERG VERLAG

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09.09.2024

Bundeskabinett beschließt rentenpolitische Maßnahmen der Wachstumsinitiative

Weitere finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten wollen

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2024 eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstums­initiative umgesetzt werden. Damit wird Arbeiten im Alter attraktiver.

Das wurde vom Kabinett beschlossen:

1. Einschränkung des sog. Vor­beschäf­tigungs­verbots ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Wir erleichtern damit Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber, indem ihnen der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber ermöglicht wird.

2. Einführung eines "Sockelbetrags" bei der Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes

Wir erhöhen die Anreize für Hinterbliebene, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzunehmen, indem Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem Betrag von aktuell 538 Euro im Monat ("Sockelbetrag") von der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ausgenommen werden. Im Ergebnis bleibt damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig anrechnungsfrei.

3. Wegfall des Arbeit­geber­beitrags zur Arbeits­förderung und zur gesetzlichen Renten­versicherung bei entsprechender Zahlung an Beschäftigte im Rentenalter

Arbeitgeber können zukünftig anstelle der Arbeitgeber­beiträge zur Arbeits­förderung und Renten­versicherung, die für versicherungsfreie Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer im Renten­alter zu entrichten sind, diese Beträge zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Wir schaffen damit für diese Personen einen finanziellen Anreiz, eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit (weiter) auszuüben.

4. Einführung einer Renten­aufschub­prämie

Wir erhöhen weiter die Anreize für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei Aufschieben des Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus und nach Weiterarbeit im Rahmen einer mehr als gering­fügigen versicherungs­pflichtigen Erwerbs­tätigkeit von mindestens einem Jahr können Versicherte zukünftig anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung – die Rentenaufschubprämie – in Anspruch nehmen.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/ Pressemitteilungen/2024/kabinett-beschliesst-rentenpolitische-massnahmen-wachstumsinitiative.html