RICHARD BOORBERG VERLAG

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21.10.2024

Bundeskabinet beschließt ILO-Übereinkommen Nr. 155

Deutschland unterstützt damit Regelungen zum präventiven Arbeitsschutz weltweit

Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2024 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie des zugehörigen Protokolls beschlossen.

Ziel des Übereinkommens ist Prävention. Durch Arbeitsschutz sollen Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt reduziert werden. Aufgrund des hohen Schutzstatus ist in Deutschland allerdings kein gesetzlicher Anpassungsbedarf erforderlich.

Mit der anstehenden Ratifikation von Übereinkommen 155 wird Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert haben und unterstützt damit ausdrücklich die Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wie Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffuing von Kinderarebeit und nun auch Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz weltweit.

Im Juni 2022 nahm die Internationale Arbeitsorganisation das Übereinkommen Nr. 155 Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt zusammen mit Übereinkommen 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz in den Kanon von nun insgesamt zehn besonders wichtigen ILO-Instrumenten, den sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen, auf. ILO-Kernarbeitsnormen stehen im Rang universell gültiger Menschenrechte, die jedem Menschen weltweit zustehen und sich allein aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen: Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Mit der anstehenden Ratifikation von Übereinkommen 155 wird Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert haben und unterstützt damit ausdrücklich die Bedeutung von internationalen Menschenrechten weltweit und im eigenen Land.

Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/ilo-uebereinkommen-nr-155.html