Das aus dem Jahr 2017 stammende Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) wurde zum 1.1.2021 novelliert. Mit der Neuregelung wurde zugleich der Auftrag zur Evaluation gesetzlich verankert, die nach eineinhalb Jahren mit der Vorlage des Abschlussberichts zum 30.6.2023 endete.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Evaluation der seit 1. Januar 2021 geltenden Neuregelungen in der Fleischwirtschaft veröffentlicht. Mit der Novellierung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) wurde in Fleischbetrieben ein Direktanstellungsgebot eingeführt, das heißt der Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich wurde verboten. Zudem wurde eine digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung eingeführt.
Die Evaluation zeigt, dass diese Neuregelungen greifen: Die Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer wurden in die Stammbelegschaft übernommen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz haben sich verbessert. So ist beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zum Standard geworden und Arbeitszeiten werden korrekt erfasst und abgerechnet. Außerdem können Kontrollbehörden die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nun leichter prüfen.
Die InterVal GmbH hat in Kooperation mit der IMAP GmbH und Frau Prof.in Dr. Svenja Karb im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Auswirkungen der Neuregelungen des GSA Fleisch mit einem multimethodischen Ansatz wissenschaftlich untersucht. Als Datenbasis dienten neben Literatur und amtlichen Statistiken insbesondere eigens erhobene Betriebsfallstudien und Interviews. Berücksichtigt wurden dabei auch verschiedene Bundesländer und Subbranchen der Fleischwirtschaft. Anhand dieser Daten wurde untersucht, inwieweit die mit der Novellierung des GSA Fleisch verbundenen Ziele erreicht wurden. Evaluiert wurden außerdem die Ausnahmeregelungen für das Handwerk und die Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischverarbeitung.