Da die Pandemie bis zum ursprünglich vorgesehenen Auslaufen von bestehenden Maßnahmen nicht überwunden war, hatte die Bundesregierung die Regelungen für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Mittagsverpflegung zunächst bis zum 30. September 2020 verlängert. Nun wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, zur Sozialhilfe und zu den fürsorgerischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz weiter bis zum Auslaufen der Verordnungsermächtigungen zum 31. Dezember 2020 verlängert.
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