RICHARD BOORBERG VERLAG

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21.07.2020

Sicherheitspartnerschaft für Stuttgart vereinbart

   

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl und Oberbürgermeister Fritz Kuhn haben eine Sicherheitspartnerschaft vereinbart, deren Basis das Zehn-Punkte-Programm „Stuttgart sicher erleben“ ist.

„So eine Krawallnacht wie vom 20. auf den 21. Juni 2020 darf es nicht mehr geben, am liebsten nirgends, jedenfalls nicht mehr in Stuttgart. Es ist gut, dass jetzt entschlossen gegengesteuert wird. Kurzfristig werden jetzt an den Wochenenden die Polizeikräfte verstärkt, mittelfristig wird die Sicherheitspartnerschaft wirken, die ich der Stadt Stuttgart angeboten habe und die wir heute besiegeln. [...] Mehr Sicherheit funktioniert nur über ein partnerschaftliches und verantwortungsbewusstes Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Stadt und Land. Diese Vereinbarung gehen wir heute ein“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Stuttgart ist eine sichere Stadt. Durch die Ausschreitungen hat das Sicherheitsgefühl aber gelitten. Deshalb vertiefen wir jetzt die Sicherheitspartnerschaft mit dem Land.“ Weil Kompetenzen klar gezogen und definiert werden, könne das Sicherheitsgefühl gesteigert werden. Kuhn weiter: „Stuttgart steht für Freiheit, Liberalität und Weltoffenheit. [...]“ Der OB betonte, Sicherheit und Freiheit seien keine Gegensätze, vielmehr erfordere die Freiheit ein Mindestmaß an Sicherheit. Kuhn: „Nur wo es Sicherheit gibt, kann es auch Freiheit geben.“

Das Zehn-Punkte-Programm

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und die Landeshauptstadt Stuttgart vereinbaren eine enge und intensive Zusammenarbeit insbesondere in folgenden Aktionsfeldern:

  1. Brennpunktorientierte Präsenzstreifen und Kontrollmaßnahmen sowie Schwerpunktaktionen wie z. B. Fahndungstage
  2. Schwerpunktaktionen gemäß des polizeiinternen Handlungsschwerpunktes SöR −Sicherheit im öffentlichen Raum−
  3. Einrichtung einer spezifischen Ermittlungseinheit
  4. Konsequentes Vorgehen gegen Intensivtäter
  5. Ausweitung der Handlungskompetenz des Haus des Jugendrechts auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt
  6. Einrichtung eines Hauses der Prävention in der Stuttgarter Innenstadt
  7. Prüfung der Einrichtung einer offenen Videoüberwachung und eines Beleuchtungskonzeptes
  8. Durchführung von öffentlichen Sicherheitskonferenzen 
  9. Prüfung von Alkoholkonsum- und Aufenthaltsverboten
  10. Zielgerichteter Einsatz des städtischen Vollzugsdienstes der Stadt Stuttgart

Pressemitteilung im Volltext hier abrufbar.

Quelle:
Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg vom 02.07.2020, zuletzt abgerufen am 21.07.2020.