RICHARD BOORBERG VERLAG

×

26.10.2020

Polizisten dürfen Fotoaufnahmen ihrer Person bei alltäglichen Polizeieinsätzen verhindern

VG Aachen

In der September-Ausgabe der Fachzeitschrift und Entscheidungssammlung "Neues Polizeiarchiv" (NPA) hat sich Frau Rechtsanwältin Tzelepis mit dem Beschluss des VG Aachen vom 04.05.2020 (Az. 6 K 3067/18) befasst. 

Das VG Aachen hatte in seinem Beschluss entschieden, dass Polizeibeamte die Anfertigung von Fotoaufnahmen ihrer Person jedenfalls dann verhindern dürfen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Aufnahmen gezielt zum Zwecke der Verbreitung angefertigt werden und es sich lediglich um einen alltäglichen Polizeieinsatz handelt, dem kein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit zukommt.

Autoren:
Rechtsanwältin Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner mbB, Neuss
Quelle:
Neues Polizeiarchiv (NPA) - Heft 9/2020
 
Das könnte Sie auch interessieren: