Das VG Berlin zur Anwendung von Nervendrucktechniken und sogenannten Schmerzgriffen gegen Versammlungsteilnehmer
In der NPA-Ausgabe 07/2025 stellt Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., gemeinsam mit Frau Holloway, Studentin der Rechtswissenschaften, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vor, das die Frage thematisiert, wann der Einsatz von Schmerzgriffen und Nervendrucktechniken durch Polizisten rechtmäßig ist. Dem Beitrag liegt das Urteil des VG Berlin vom 20.03.2025, Az. 1 K 281/23, zugrunde.
Der Kläger war als Teilnehmer einer Spontanversammlung am 20. April 2024 in Berlin und hat gemeinsam mit weiteren Teilnehmern den öffentlichen Berufsverkehr blockiert. Nachdem ein Polizeibeamter der Versammlung zunächst den Gehweg als Versammlungsort zugewiesen und schließlich die Versammlung aufgelöst hatte, war immer noch u.a. der Kläger auf der Straße verblieben. Unter Anwendung von Schmerzgriffen bzw. Nervendrucktechniken wurde dieser schließlich von insgesamt drei Polizisten von der Fahrbahn verbracht. Das VG Berlin stellte fest, dass die Anwendung dieser Techniken im konkreten Fall rechtswidrig war, da sie nicht ermessensgerecht und damit unverhältnismäßig waren. Ein alternatives milderes Mittel wäre in diesem Fall möglich gewesen.
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