RICHARD BOORBERG VERLAG

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11.12.2020

Polizei darf „Corona-Rebellen“ bei wiederholten Verstößen gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in mehrtägigen Sicherungsgewahrsam nehmen

AG Hof

Der Verstoß gegen gesetzliche Landesbestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus stellt eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. Infektionsschutzgesetzes dar und kann bei wiederholten Verstößen durch „Corona-Rebellen“ einen mehrtägigen Sicherungsgewahrsam des Betroffenen durch die Polizei rechtfertigen.

Ebenfalls im Corona-Kontext erging die Entscheidung des AG Hof vom 09.04.2020. Mit entsprechendem Beschluss entschied das Gericht, dass der wiederholte Verstoß gegen Ansammlungs- und Versammlungsverbote auf Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. Infektionsschutzgesetzes darstellt und bei drohender Wiederholung (bei beharrlichen „Corona-Rebellen“) die Anordnung und Durchsetzung eines mehrtägigen polizeilichen Sicherungsgewahrsams zulässig ist. Auch hier war Voraussetzung, dass mildere Maßnahmen (u.a. Platzverweis) zuvor erfolglos geblieben waren.

 

Autoren:
Rechtsanwältin Vivien Tzelepis, LL.M., Dr. Hüsch & Partner mbB, Neuss
Quelle:
Neues Polizeiarchiv (NPA) - Heft 12/2020
 
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