RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.12.2022

Polizei Sachsen informiert zum Thema Taschendiebstahl

Achtung, Langfinger unterwegs!

Das zumeist professionelle Vorgehen von Taschendieben lässt sich daran erkennen, dass von den registrierten Delikten kaum eines im Versuchsstadium stecken bleibt und die Täter nur selten ermittelt werden können. Zur Prävention von Taschendiebstählen hat die Polizei Sachsen nun eine Reihe wissenswerter Ratschläge erteilt.

Taschendiebe schlagen das ganze Jahr über zu. Aber es gibt bestimmte Orte oder Situationen, welche den Taschendieben in die Hände spielen – und das im wahrsten Sinne des Wortes. In Sachsen endeten 2021 lediglich 13 Fälle ohne Erfolg. Mit 9,7 Prozent aufgeklärten Fällen gehörte Taschendiebstahl 2021 zu den Straftatengruppen mit der niedrigsten Aufklärungsquote.

Folgende Verhaltenstipps der Polizei schützen Sie vor Taschendiebstahl:

- Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie benötigen.
- Verwahren Sie Geld, Smartphone und andere Wertsachen immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung, die möglichst dicht am Körper sind.
- Tragen Sie Hand- oder Umhängetaschen stets geschlossen und mit der Verschlussseite zum Körper.
- Passen Sie besonders im Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen auf und achten Sie ganz bewusst auf Taschendiebe. Diese erkennt man häufig an ihrem suchenden Blick nach Beute.
- Vorsicht gilt, wenn Ihnen jemand zu nahe kommt oder Sie plötzlich anrempelt. Bestehen Sie darauf, dass der für Fremde übliche Abstand eingehalten wird.
- Vermeiden Sie, dass beim Bezahlen an Kasse oder Verkaufsstand Fremde Einblick in Ihre Brieftasche haben.

 

Wenn Sie Opfer oder Zeuge eines Taschendiebstahls geworden sind:

- Rufen Sie umgehend die Polizei unter dem Notruf 110 und melden Sie sich auch, wenn Ihnen verdächtige Personen auffallen. Auf großen Märkten ist häufig eine mobile Polizeiwache vor Ort.
- Lassen Sie sofort sämtliche in Verlust geratene Zahlungskarten sperren. Dies ist unter dem bundesweiten Sperrnotruf 116 116 möglich. Melden Sie den Vorfall direkt der Polizei. Diese kann die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) auch veranlassen.
- Behalten Sie in den nächsten Wochen sorgfältig ihre Kontobewegungen im Auge und melden Sie unbefugte Abbuchungen Ihrer Bank oder Sparkasse.

 

Die Pressemitteilung im Volltext finden Sie hier.

Quelle:
Pressemitteilung des Landeskriminalamts Sachsen vom 02.12.2022, zuletzt abgerufen am 16.12.2022.