Nach vorausgegangener Testphase werden ab März 2021 1.500 Bodycams ausgeliefert.
Ziel war es, die Wirksamkeit der mobilen Videoaufzeichnung mittels Bodycam als ergänzendes Einsatzmittel zu überprüfen und den Schutz der Einsatzkräfte erweitern zu können.
Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Vorrangig sollen die Kameras Übergriffe auf Polizeibedienstete verhindern. Die Bodycams besitzen hier eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Gewalttäter. Bei Straftaten, auch bei solchen gegen unsere Einsatzkräfte, erhalten wir somit auch gerichtsverwertbare Audio- und Videobeweise in sehr guter Qualität.«
Jede Besatzung eines Funkstreifenwagens im Streifendienst der Polizeireviere soll zukünftig mit einer Bodycam ausgerüstet sein. Auch bei den Einsatzeinheiten der sächsischen Bereitschaftspolizei und den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizeiinspektionen in Sachsen werden die Bodycams zum Einsatz kommen. Einsatzkräfte, die eine solche Kamera tragen, sind mit einem entsprechenden Hinweis-Patch gekennzeichnet.
In der Praxis werden die Geräte im täglichen Dienst im ausgeschalteten Zustand mitgeführt und anlassbezogen in den Standard-Modus gesetzt (Pre-recording). Das bedeutet, sie zeichnen ab dem Zeitpunkt des Einschaltens ein Video auf, speichern dieses jedoch nicht dauerhaft. Dieser Zustand ist an einer grün blinkenden Anzeige deutlich erkennbar. Durch das doppelte Drücken der Ereignistaste durch die oder den kameratragenden Polizeibeamten bzw. Polizeibeamtin startet die Aufnahme im Ereignis-Modus, wobei das Gerät automatisch die letzten 60 Sekunden mit speichert. Der Start der Speicherung wird durch einen Piepton und anschließend ein rotes Blinken deutlich signalisiert. Einen Bildschirm haben die Geräte nicht.
Pressemitteilung im Volltext hier abrufbar.