Am 14. Juni 2019 haben die Innenminister von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland am Rande der Innenministerkonferenz eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Bundesländerübergreifend soll zwischen den Polizeien ein besserer Informationsaustausch ermöglicht werden. Außerdem sollen regelmäßige länderübergreifende Fahndungs- und Kontrollaktionen stattfinden und die Prävention gestärkt werden. Bereits 2016 hatten die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen eine Kooperation gegen Wohnungseinbruch geschlossen, die bisher gut funktioniert.
Die neue Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten in öffentlichen Raum umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Informations- und Lagebildaustausch soll überregional agierende Intensivtäter stärker in den Fokus nehmen.
- Länderübergreifende Fahndungs- und Kontrollaktionen sollen unter anderem das Sicherheitsgefühl stärken.
- Austausch und Zusammenarbeit bei kriminaltechnischen Entwicklungen.
- Ausbau von Präventionsmaßnahmen zur Sicherheit im öffentlichen Raum.
- Austausch über Möglichkeit und Chancen der angewandten Sicherheitsforschung.
- Ausbau der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.