Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., stellt in unserer NPA-Ausgabe 9/2021 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24.03.2021 vor.
Das Verwaltungsgericht hat dort im einstweiligen Rechtsschutzverfahren per Beschluss bestätigt, dass ein Polizeibewerber keinen Anspruch auf Begründung eines Beamtenverhältnisses hat. Diese Entscheidung liegt allein beim Dienstherrn, der die Bewerber einer Prognose-Einschätzung unterzieht, um eine charakterliche Eignung für den Polizeidienst festzustellen.
Bestehen jedoch Anhaltspunkte für eine Nähe zu einem kriminalitätsbelasteten Milieu des Bewerbers und ist diese Frage weiter aufzuklären, besteht jedenfalls kein Anspruch des Antragstellers, den Dienstherrn im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu einer vorläufigen Aufnahme in den Polizeidienst zu verpflichten.