RICHARD BOORBERG VERLAG

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13.12.2022

Kabinett beschließt Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes

Arbeit der Sicherheitsbehörden an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst

Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Kabinett am 13.12.2022 einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beschlossen, mit dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen.

Das höchste deutsche Gericht hatte am 26. April 2022 die gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen, ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes zu treffen und dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis zum 31. Juli 2023 eingeräumt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Grundsatzurteil nicht nur unmissverständlich klargestellt, dass der Verfassungsschutz einen wesentlichen Baustein in der wehrhaften Demokratie bildet, zu der sich das Grundgesetz ganz bewusst entschieden habe, sondern auch mehrere Vorschriften des BayVSG für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Unter anderem hatte das Gericht gefordert, die „Beobachtungsbedürftigkeit“ verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach ihrer Dringlichkeit in mehrere Stufen einzuteilen und diese den Befugnissen des Verfassungsschutzes zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel entsprechend ihrer jeweiligen Eingriffstiefe zuzuordnen.

 

Die Pressemitteilung im Volltext finden Sie hier.

Quelle:
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13.12.2022, zuletzt abgerufen am 16.12.2022.