RICHARD BOORBERG VERLAG

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11.12.2020

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Verfassungstreue durch mangelnde Distanzierung vom Nationalsozialismus

OVG Berlin-Brandenburg

Beamten obliegt eine Treuepflicht, nach der sie die verfassungsrechtliche Ordnung zu bejahen, als schützenswert anzuerkennen und aktiv für sie einzutreten haben. Fehlt es hieran, ist eine Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes nicht gegeben. Das wiederholte Leugnen des Holocausts und die Verherrlichung früherer Politiker des Nationalsozialismus durch einen Polizeibeamten stellen – ähnlich wie die Durchführung eines „Hitlergrußes“ - ein derart schweres Dienstvergehen dar, das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als höchste disziplinarrechtliche Maßnahme erforderlich macht.

Das OVG Berlin-Brandenburg untermauerte mit Urteil vom 04.03.2020 die unabdingbare Notwendigkeit von Staatsbeamten zur Treuepflicht, nach der sie die geltende verfassungsrechtliche Ordnung zu bejahen, als schützenswert anzuerkennen und aktiv für sie einzutreten haben. Fehlt es hieran, fehlt auch die Eignung des Beamten zur Ausübung eines öffentlichen Amtes. Leugnet ein Polizeibeamter den Holocaust, verherrlicht frühere Politiker des Nationalsozialismus oder verwendet den „Hitlergruß“, stellt dies ein derart schweres Dienstvergehen dar, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als höchste disziplinarrechtliche Maßnahme erforderlich ist.
Autoren:
Rechtsanwältin Vivien Tzelepis, LL.M., Dr. Hüsch & Partner mbB, Neuss
Quelle:
Neues Polizeiarchiv (NPA) - Heft 12/2020
 
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