RICHARD BOORBERG VERLAG

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07.12.2022

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für Gesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen

KRITIS-Dachgesetz wird verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und zentrales Störungs-Monitoring vorsehen / EU-Richtlinie wird gleichzeitig umgesetzt

Am 07.12.2022 hat die Bundesregierung die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, vorgelegten Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit werden die wesentlichen Ziele und Regelungsinhalte des im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhabens festgelegt.

„Wir haben seit Beginn des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland. Wir nehmen die aktuellen Bedrohungen sehr ernst – und handeln! Der Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen hat höchste Priorität.“, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

„Auch die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die für den unmittelbaren Schutz ihrer Anlagen Verantwortung tragen, müssen ihre Schutzmaßnahmen verstärken. Systeme müssen besser gegen Ausfälle geschützt sein.“

Im KRITIS-Dachgesetz sollen die Kritischen Infrastrukturen klar und systematisch identifiziert werden. Bisherige Cybersicherheits-Bestimmungen zu Kritischen Infrastrukturen im Sinne der BSI-Kritis-Verordnung und dem BSI-Gesetz werden insoweit ergänzt.

Das KRITIS-Dachgesetz wird gleichzeitig die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird. Durch die Einbettung in das europäische Gesamtsystem und europaweite einheitliche Mindestvorgaben sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird auch die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gestärkt.

Die Pressemitteilung im Volltext finden Sie hier.

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 07.12.2022, zuletzt abgerufen am 16.12.2022.