In unserer NPA-Ausgabe 7/21 stellt Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 02.12.2020 vor. Die Entscheidung erging zu einem Versammlungsverbot, das letztendlich auf das Infektionsschutzgesetz gestützt wurde.
Das Gericht verdeutlicht in dieser Entscheidung nicht nur die Voraussetzung der §§ 28, 28a lfSG, sondern stellt auch klar, dass im Rahmen einer behördlichen Prognoseentscheidung auf (negative) Erfahrungen vorangegangener vergleichbarer Versammlungen zurückgegriffen werden darf.