In unserer NPA-Ausgabe 8/2021 stellt Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12.03.2021 vor.
In der Entscheidung werden deutlich die generellen Anforderungen an die Begründung eines disziplinarrechtlich zu ahnenden Vergehens gegenüber (Polizei-)Beamten herausgestellt.
Notwendig ist, dass eine Disziplinarverfügung den Sachverhalt, aus dem das zu ahnende Dienstvergehen hergeleitet wird, aus sich heraus verständlich schildert und Ort und Zeit der jeweiligen Handlung möglichst genau angibt. Eine lediglich unkonkrete Beschreibung des Vergehens reicht demgegenüber nicht.