Zu den Voraussetzungen der Verhängung einer Jugendstrafe und der Besonderheit des Erziehungsgedankens bei der Bemessung dieser
In der NPA-Ausgabe 10/2025 stellt Frau Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, gemeinsam mit Frau Mukkades Kücükdeveci, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Rechtsreferendarin, einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vor, welcher die besonderen Anforderungen an die Verhängung und Bemessung einer Strafe sowie die Bewertung des Schuldgehalts nach dem Jugendgerichtsgesetz thematisiert. Diesem Beschluss vom 25.02.2025 – 2 StR. 21/25 – ging ein Urteil des Landgerichts Rostock voraus.
Es wurde über einen Raubüberfall mehrerer Jugendlicher entschieden. Die zwei Angeklagten hatten sich im Dezember 2023 mit zwei weiteren Mittätern verabredet, einen Drogenlieferanten zu überfallen, wobei sie auch bewaffnet waren, um Drogen bzw. den späteren Verkaufserlös zu erbeuten. Hierbei nutzten die Angeklagten ihre Waffen auch und stachen auf das Opfer ein. Das Landgericht Rostock hatte die Angeklagten in erster Instanz wegen Raubes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und dem Verschaffen von Cannabis unter Waffeneinsatz zu Jugendstrafen verurteilt. Die Revision der Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof, wobei sie Verletzung des materiellen Rechts rügten, hatte einen Teilerfolg bezüglich des Schuldspruchs und der dazugehörigen Feststellungen.
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