RICHARD BOORBERG VERLAG

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11.06.2021

Aktuelle Entscheidungen aus dem NPA

   

In unserer NPA-Ausgabe Juni 2021 stellt Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., zwei aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum Thema Polizei und Recht vor.

Kündigung einer Polizeibeamtin wegen Mitgliedschaft in rechtsextremen WhatsApp-Chat-Gruppen

In Juniausgabe stellt Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az. 2 L 2370/20) vom Dezember 2020 vor. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Polizeibeamtin rechtsextremen WhatsApp-Chat-Gruppen beigetreten war und der längerfristige Besitz nationalsozialistischer Inhalte auf ihrem Mobiltelefon festgestellt worden war.

Dies sah das Gericht als Ausdruck einer rechten Gesinnung, jedenfalls aber einer solchen Gesinnung, die rechtes Gedankengut verharmlost. Nach Einschätzung des Gerichts bestanden deshalb berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung als Polizeibeamtin, die auch an einer ordnungsgemäßen Amtsführung zweifeln ließen. Das Verwaltungsgericht bestätigte folglich im Rahmen des durch die Polizeibeamtin angestrengten Eilverfahrens das ihr gegenüber ausgesprochene Verbot zur Ausführung von Dienstgeschäften sowie das Verbot des Tragens dienstlicher Ausrüstung einschließlich des Verbots des Führens dienstlicher Ausweise.

Die Verbote sind nach summarischer Prüfung durch das Verwaltungsgericht rechtmäßig. Auch ein Ermessensfehler bestand nicht. Bei derart gravierenden Verstößen sei das behördliche Ermessen zum Ausspruch der betreffenden Verbote sogar auf Null reduziert. Im Ergebnis überwiegt folglich das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verbote, sodass der Eilantrag der Polizeibeamtin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gerichtlich zurückgewiesen wurde.

Rechtfertigt ein blutender Finger eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Weg ins Krankenhaus?

Ebenfalls in der NPA-Ausgabe Juni 2021 stellt Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., eine gerichtliche Entscheidung zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und der Frage eines Fahrverbots vor. Das Gericht entschied hierzu, dass eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann nicht durch einen Notstand i.S.d. § 16 OWiG gerechtfertigt ist, wenn der Beifahrer eine blutende Verletzung des Fingers aufweist und die „zu schnelle“ Fahrt ins Krankenhaus führte.

Von einer solchen Verletzung gehe keine gegenwärtige und nicht anders abwendbare Gefahr für das Leben aus, sodass keine Rechtfertigung besteht und der Geschwindigkeitsverstoß zu ahnden ist. Bei einer derart massiven Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts liegt nach Auffassung des Gerichts zudem eine so grobe Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers vor, dass von einer Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr auszugehen ist und ein Fahrverbot erforderlich wird.

Autoren:
LL.M. Vivien Tzelepis
Quelle:
Neues Polizeiarchiv (NPA) - Heft 6/2021
 
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