In unserer NPA-Ausgabe 02/2025 stellt Frau Vivien Tzelepis LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, noch ein weiteres Urteil vor, das sich mit einem dienstlichen Fehlverhalten eines Polizeibeamten und den disziplinarischen Folgen beschäftigt. Dem Beitrag liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 18.07.2024 zugrunde (Az. 4 K 732/24.TR).
Inhaltlich geht es um eine zunächst genehmigte Nebentätigkeit eines Polizeibeamten, die dieser dann jedoch – über Jahre hinweg – auch nach Auslaufen der Genehmigung fortgesetzt hat. Erschwerend kam hinzu, dass der Beamte seiner Nebentätigkeit auch während seiner Dienstzeiten nachgegangen ist und dafür sogar ein dienstliches Handy mit vertraulicher Nummer genutzt hat. Die ungenehmigte Nebentätigkeit unter Missbrauch staatlicher Ressourcen veranlasste das Gericht, die Entfernung des Beamten aus dem Polizeidienst zu bestätigen.
Vivien Tzelepis, LL.M.