RICHARD BOORBERG VERLAG

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11.12.2020

„Corona-Partys“ stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und können mehrtägige polizeiliche Ingewahrsamnahmen rechtfertigen

AG Bamberg

Die Gesundheit bislang nicht mit dem Corona-Virus infizierter Bürger stellt ein bedeutendes Rechtsgut dar, dessen Verletzung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeutet und ebenfalls eine mehrtägige polizeiliche Ingewahrsamnahme rechtfertigen kann.

Das AG Bamberg hat sich mit Beschluss vom 03.04.2020 mit sog. „Corona-Partys“ beschäftigt, deren einziger Zweck darin bestand, bislang nicht infizierte Partyteilnehmer gezielt mit dem Corona-Virus zu infizieren. Hierzu entschied das Gericht, dass die Gesundheit der nicht infizierten ein bedeutendes Rechtsgut und die Verletzung dieses Rechtsguts somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Da mildere Maßnahmen (Aufforderung zum Unterlassen) vorliegend nicht ausreichend waren, das wiederholte Veranstalten von „Corona-Partys“ zu verhindern, war die mehrtägige polizeiliche Ingewahrsamnahme des Partyveranstalters gerechtfertigt.
Autoren:
Rechtsanwältin Vivien Tzelepis, LL.M., Dr. Hüsch & Partner mbB, Neuss
Quelle:
Neues Polizeiarchiv (NPA) - Heft 12/2020
 
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