In Berlin gab es im Jahr 2016 über 600 Beschäftigte in den Ordnungsämtern. An einer anonymisierten Befragung nahmen 362 Personen aus neun von zwölf Bezirken in Berlin teil, die während ihrer Dienstzeit in der Vergangenheit mindestens einmal psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt waren. Die Berliner Ordnungsämter wurden im Jahr 2004 gegründet.
Aus der Studie lassen sich Rückschlüsse für die Prävention und das situationsgerechtes Verhalten in Kontroll- und Konfliktsituationen ableiten.
Forschungsfrage
Ausgehend von Mitarbeiterberichten ergaben sich einige Fragestellungen. Untersucht werden sollte unter anderem, ob
– es Unterschiede hinsichtlich des Geschlechts der betroffenen Beschäftigten gibt,
– die Taten sich auf bestimmte Zeiten oder Tatorte einschränken lassen,
– besondere Tätigkeiten mit einem hohem Konfliktpotenzial einhergehen,
– bestimmte Altersgruppen eher zur Gewalt neigen,
– Alkohol- und Drogenbeeinflussung eine besondere Rolle bei der Gewaltanwendung gegenüber Ordnungsamtsmitarbeitern einnimmt,
– Maßnahmen der Eigensicherung (wie zum Beispiel Doppelstreifen) eine abschreckende Wirkung entfalten sowie
– Ordnungsamtsmitarbeiter Gewalt als eine Begleiterscheinung ihrer Tätigkeit empfinden.
Ergebnisse
Ein signifikanter Unterschied zwischen den männlichen und weiblichen Beschäftigten war nicht erkennbar. Nahezu proportional waren männliche (46 %) und weibliche (54 %) Mitarbeiter in der Vergangenheit diesem Phänomen ausgesetzt. Zu der Frage nach den Gewalterlebnissen antworteten 65 % der Befragten, dass sie in der Vergangenheit psychischer Gewalt ausgesetzt waren. 5 % von ihnen berichteten über physische Gewalt und 30 % mussten in der Vergangenheit beide Formen erleben.
Anders als zu vermuten ist, ereigneten sich die Taten in 51 % der Fälle bei Tageslicht, 23 % in der Dämmerung und nur 26 % in der Dunkelheit. Bezogen auf die Tageszeit fanden die Taten zu 22 % morgens, 48 % am Tage und nur 30 % am Abend statt. Die Taten werden also zu allen Zeiten begangen. Es gibt keine Tageszeit, die einen besonderen Schwerpunkt darstellt.
Auch hinsichtlich der Tatorte können keine klassischen Orte definiert werden. Belebte Örtlichkeiten sind offensichtlich kein Garant für Sicherheit, da sich die Taten zu 49 % auf Hauptstraßen ereigneten...[mehr]