RICHARD BOORBERG VERLAG

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15.10.2018

Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Die Bayerische Grenzpolizei …

ein Novum im Bayerischen Polizeirecht?

Gooseman - Fotolia

Große Wellen hat die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei geschlagen. Prof. Lindner holt das Thema ausführlich auf die Sachebene zurück. Lesen Sie selbst …

I. Das Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei vom 24.7.2018

Am 1.8.2018 ist das „Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei“ vom 24.7.2018 (GVBl S. 607) in Kraft getreten. Das politische Projekt zur Einführung einer eigenen Bayerischen Grenzpolizei war in der öffentlichen Diskussion umstritten und von einigen Missverständnissen begleitet. Erstens wurde gefragt, wozu es überhaupt einer eigenen Bayerischen Grenzpolizei bedarf, ist doch die Grenzsicherung Aufgabe des Bundes, genauer der Bundespolizei (vgl. § 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)). Zweitens zeigt ein Blick in das bislang geltende Bayerische Polizeiorganisationsgesetz (POG), dass es dort nach Art. 4 Abs. 3 bereits eine Regelung für die Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben durch die Landespolizei gab – was sollte das Gesetz vom 24.7.2018 also Neues bringen? Schließlich rief die Einführung einer eigenen Grenzpolizei bei denjenigen Beobachtern des bayerischen Polizeirechts Verwunderung hervor, die sich noch an die bis ins Jahr 1998 geltende Rechtslage erinnerten, die in Art. 5 POG a.F. eine eigenständige Grenzpolizei vorgesehen hatte. In der politischen Diskussion war schnell von „Symbolpolitik“ die Rede; bisweilen war selbst die These von der Verfassungswidrigkeit der Wiedereinführung einer eigenen Bayerischen Grenzpolizei zu vernehmen: Dafür habe der Freistaat Bayern gar keine Gesetzgebungskompetenz (vgl. dazu die Protokolle der ersten und zweiten Lesung im Landtag Nr. 132, 137 vom 15.5. und 11.7.2018). Die nachfolgenden Überlegungen wollen Klarheit in diese Diskussion bringen und vor allem die rechtliche Stellung der Bayerischen Grenzpolizei nach Maßgabe des Gesetzes vom 24.7.2018 analysieren. Dazu wird zunächst ein kurzer Blick auf die jüngere bayerische Polizeirechtsgeschichte gerichtet (II.). Sodann wird die Neuregelung in organisatorischer Hinsicht vorgestellt (III.). In weiteren Abschnitten wird auf die Aufgaben (IV.) und die Befugnisse (V.) der Bayerischen Grenzpolizei eingegangen...[mehr]

Pro Josef Franz Lindner
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