Regelungen zur Anrechenbarkeit von Beschlüssen auf WEG-Versammlungen sind eindeutig
Nach einem coronabedingten Ausfall im Vorjahr tagte im September 2021 eine WEG-Versammlung, bei der, dem Ausfall geschuldet, 30 Tagesordnungspunkten abzuhandeln waren. Die Wohnungseigentumsanlage bestand aus rund 1.700 Sondereigentumseinheiten. Die Versammlung dauerte rund 9 Stunden. Aufgrund der immer noch geltenden Hygienevorschriften wurde ein gestaffelter Einlass vorgenommen, sodass die Häuser „A“ und „B“ eindreiviertel Stunden früher zur Versammlung erscheinen sollten.
Eine Eigentümerin focht 21 Beschlüsse dieser Versammlung an. Die Klage wurde jedoch am 13.6.22 durch das AG Oldenburg vollständig abgewiesen. Die Forderung auf Rückabwicklung der Beschlüsse aufgrund der überlangen Dauer der Versammlung wurde vom AG dadurch entkräftet, dass zum einen die gestaffelten Einlasszeiten den derzeit geltenden Hygienevorschriften geschuldet waren, und es zum anderen keine gesetzlichen Vorschriften zur Dauer einer solchen Versammlungen gebe. Ferner fand die Versammlung an einem arbeitsfreien Wochentag statt, an dem Pausen in angemessener Länge eingehalten wurden.
Auch der Forderung auf Änderung der Beschlüsse aufgrund einer unverständlichen Abrechnung kam das Gericht mit der Begründung nicht nach, dass die Positionsbezeichnung „REST nicht abger Wasser/Heiz“ nicht zu beanstanden sei, und die Klägerin kein falsches Abrechnen der Kosten dieser Position darlegte.
Auch den dritten und letzten Anklagepunkt, der unzureichenden Vergleichsangebote zu verschiedenen Beauftragungen, erklärte das Gericht schlussendlich für nichtig. Denn es sei nicht zwingend erforderlich, sich für Beauftragungen drei Vergleichsangebote einzuholen, da diese ausschließlich dazu dienen, den Eigentümern einen Überblick über die Marktlage zu verschaffen. Gleiches gilt sowohl für die Beauftragung eines Fachplanern für die Gefährdungsanalyse als auch für andere Sachverständigen oder Anwälte. Außerdem sei es angesichts der für die einzelnen Eigentümer geringen Kosten unüblich und nicht notwendig, sich verschiedene Angebote einzuholen.