RICHARD BOORBERG VERLAG

×

13.02.2023

Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen

BGH gibt Vermieterin im Streitfall um Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung Recht

Die Klage mit Verweis auf unrechtmäßige Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen wurde vom BGH abgewiesen.

Die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses in Bremen hatte in den Wohnungen und am Gebäude Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Sie forderte aufgrund dessen nun eine Mieterhöhung der monatlichen Grundmiete. Daraufhin erhielten die Mieter eine Kostenaufstellung der einzelnen Modernisierungsmaßnahmen und der jeweils anfallenden Gesamtkosten. Anhand dieser Kostenaufstellung ließen sich die jeweils anfallenden Mieterhöhungen berechnen. Die Mieter akzeptierten diese nicht und reichten Klage ein. Sie behaupteten, die Mieterhöhung stehe der Vermieterin aufgrund formaler Gründe nicht zu und sei damit unwirksam.

Das BGH hingegen gab der Vermieterin Recht. Zur Erfüllung der formalen Anforderungen gemäß § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB ist es ausreichend, wenn der Vermieter die Gesamtsumme und die Instandsetzungsquote beziehungsweise die Kosten für die Modernisierung angibt.

Eine genaue Aufschlüsselung der Gewerke sei in keinster Weise erforderlich. Außerdem dürften die Hürden zur Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen nicht zu hoch gesetzt werden, damit der Anreiz zur Durchführung, der vom Gesetzgeber gewollten Modernisierungen bestehen bleibt.

 

BGH, Urteil vom 20.7.2022 - VIII ZR 337/21 -