RICHARD BOORBERG VERLAG

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10.08.2020

Dr. Jörg-Michael Günther

Whistleblowing durch Beamte

Himmel oder Hölle: Wohin gehört der Whistleblower?

Kletr - stock.adobe.com

Auch im öffentlichen Dienst gibt es Whistleblower, die auf gravierende Missstände und Straftaten innerhalb einer Behörde hinweisen. Beamte geraten mit solchen externen Hinweisen schnell in Konflikt mit ihren dienstlichen Verschwiegenheitspflichten und dem Strafrecht (§ 353b StGB). 

Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für beamtete Whistleblower dar. Gleichzeitig wendet er sich vor dem Hintergrund der Whistleblower-Richtlinie der EU gegen deren „traditionelles“ Negativ-Image.[1]

Behördliche Auskünfte an die Öffentlichkeit

Im öffentlichen Dienst hat das Whistleblowing für Selbstreinigungsprozesse der Verwaltung eine große Bedeutung.[2] Hinweisgeber- bzw. Whistleblowing-Systeme sind auch in Behörden wichtig. In diesem Sektor finden sich aber viele Rechtsvorschriften, die es Beamten dienstrechtlich verbieten, sich wegen Missständen in ihren Behörden an die Öffentlichkeit zu wenden. Zur Öffentlichkeitsunterrichtung wird z. B. in § 70 BBG und § 43 LBG NRW ausdrücklich festgelegt, dass die Behördenleitung entscheidet, wer Auskünfte erteilt.[3]...[mehr]

Dr Jörg-Michael Günther
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