RICHARD BOORBERG VERLAG

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05.08.2019

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl

Verfassungsschutzbericht 2018

Entwicklungen im Rechtsextremismus sowie im Islamismus geben Anlass zur Sorge

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Am 27. Juni 2019 wurde von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang der Verfassungsschutzbericht für das Berichtsjahr 2018 vorgestellt.

Die registrierten Entwicklungen im Rechtsextremismus sowie im Islamismus geben weiterhin Anlass zur Sorge. Die Verfassungsschützer sehen zudem einen wesentlichen Aspekt der Verbreitung extremistischer Ideologien in sozialen Netzwerken und Medien.

Erfassung Politisch Motivierter Kriminalität (PMK)

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) führte im Jahr 2001 den Terminus der „Politisch motivierten Kriminalität“ (PMK) ein. Für diesen wird nicht mehr wie bei den traditionellen Staatsschutzdelikten allein auf die Absicht der Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgestellt. Die Definition fasst eine registrierte Straftat dann als politisch motiviert auf, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.“ Die Täter fühlen sich bei der Begehung politisch motivierter Straftaten aufgrund ihrer Ideologie legitimiert, somit besitzen sie regelmäßig kein Unrechtsbewusstsein.

Im Bundesverfassungsschutzbericht werden die Straftaten folgenden Phänomenbereichen zugeordnet: Politisch motivierte Kriminalität – rechts, Politisch motivierte Kriminalität – links, Politisch motivierte Ausländerkriminalität und Sonstige politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund. Ferner registriert das BfV Spionagetätigkeiten gegen Deutschland und Fälle von Proliferation (Weitergabe von Atomwaffen oder Mitteln zu deren Herstellung). Der jährliche Verfassungsschutzbericht dient der Unterrichtung und Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Damit stellt der Verfassungsschutz keine erschöpfende Übersicht dar, sondern eine Unterrichtung wesentlicher Erkenntnisse und maßgeblicher Entwicklungen verfassungsfeindlicher Tendenzen in Deutschland...[mehr]

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl
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