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22.07.2021

Prof. Thomas Maier

Umsatzsteuerliche Behandlung von Schülergenossenschaften

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

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Schülergenossenschaften, die rechtlich unselbständig als Schulprojekte unter dem Dach der Schule, also eines öffentlich-rechtlichen Schulträgers oder unter dem Dach einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geführt werden, handeln grundsätzlich unternehmerisch und zwar auch dann, wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handeln.

BMF, Schreiben an den Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. vom 16.7.2020 – III C 2 – S 7107/19/10005 :018

Im o.g. Schreiben teilt das BMF u.a. Folgendes mit:

Schülergenossenschaften unter dem Dach einer öffentlich-rechtlichen Schule

Schülergenossenschaften, die rechtlich unselbständig als Schulprojekte unter dem Dach der Schule, also eines öffentlich-rechtlichen Schulträgers oder unter dem Dach einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geführt werden, handeln grundsätzlich unternehmerisch und zwar auch dann, wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handeln. Dies ergibt sich – bei Verkauf neuer Gegenstände – aus § 2b Abs. 4 Nr. 5 UStG i.V.m. Ziffer 6 des Anhang I zur MwStSystRL oder – bei anderen Tätigkeiten – aus § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG, soweit der aus gleichartigen Tätigkeiten erzielte Jahresumsatz voraussichtlich 17.500 € jeweils übersteigt (§ 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG)...[mehr]

Prof. Thomas Maier
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