RICHARD BOORBERG VERLAG

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13.08.2020

Dr. Bettina Linder

Pressefreiheit und kommunale Amtsblätter

Konflikte nicht ausgeschlossen

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Eine deutsche Stadt verletzt die Pressefreiheit? Die Strategie mancher „Provinzfürsten“, das Amtsblatt als Staatsorgan zu nutzen, welches es – kostenlos verteilt – mit der Lokalpresse aufnehmen kann, dürfte angesichts eines BGH-Urteils nicht mehr aufgehen. Städte und Gemeinden haben in Ausübung ihrer Selbstverwaltungsrechte bei Herausgabe eines Amtsblattes das Gebot der Staatsferne der Presse zu wahren.

Einführung

Die Medien sind weltweit unter Beschuss – so jedenfalls der Befund am 3. Mai 2019, dem Internationalen Tag der Pressefreiheit, an dem der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Dietmar Wolff, erklärte, dass über das Thema Pressefreiheit derzeit weltweit so intensiv diskutiert werde wie schon lange nicht mehr.

Grund für diese von Dietmar Wolff genannten Diskussionen gibt es genug. Man muss den Blick gar nicht erst auf Länder wie z. B. Eritrea, Nordkorea oder Turkmenistan richten, die in der aktuellen von „Reporter ohne Grenzen“ veröffentlichten Rangliste für Pressefreiheit die unteren Plätze einnehmen. Vielmehr genügt bereits ein Blick in europäische Nachbarländer. Dies zeigen die Ermordung des slowakischen Investigativjournalisten Jan Kuciak oder der Mord an der Journalistin Caruana Galizia auf Malta genauso wie die zahlreichen Verhaftungen türkischer Journalisten oder allgemein die Hetze gegen Journalisten in Ländern mit nationalistisch-populistischen Regierungen....[mehr]

Dr. Bettina Linder
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