RICHARD BOORBERG VERLAG

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12.08.2019

Dr. Alexander Konzelmann

Online-Monitoring der Transformation von Gemeinschaftsrecht

Teil 2

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Während ein Mitgliedstaat die EU verlassen will, wird die Vertragstreue der anderen nicht nur an (netto-)Beitragszahlungen gemessen, sondern auch an der effektiven Umsetzung von EU-Recht.

2.     Formen des Wirksamwerdens von EU-Vorschriften

2.1.     Formell zu dokumentierende Transformation von Richtlinien (und Rahmenbeschlüssen)

Das innerstaatliche Wirksamwerden von Richtlinien und Rahmenbeschlüssen hängt im Normalfall von formellen legislativen Umsetzungsakten ab.[13] Beispiele seien die oben unter „1.“ genannten Richtlinien 2005/36/EG, 2013/55/EU zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2014/27/EU zur Verpackung von Gemischen und 91/477/EWG, 2017/853/EU zum Waffenbesitz. – Dass der Bundesregierung bewusst ist, dass Transformationsmaßnahmen aufgrund der letztgenannten Änderungsrichtlinie zur EU-Feuerwaffenrichtlinie erforderlich sind, zeigt ihre Stellungnahme auf Seite 15 der Bundestags-Drucksache 19/548.[14]

2.2.     Transformationen im Zuge der Überlagerung nationaler Vorschriften durch Verordnungsrecht

Als aktuelle Beispiele dienen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die eIDAS-Verordnung.

2.3.     Stufenweise Durchsetzung mit Instrumenten im Vertragsverletzungsverfahren

Beispiele für solche Verfahrensabläufe können in den – parallel zum Verletzungsverfahren laufenden – Verhandlungen Deutschlands mit der Kommission über die Pkw-Autobahnmaut[15] sowie im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen[16] gefunden werden. Die Rechtswirklichkeit wird hier entsprechend den Verfahrensfortschritten den Vorgaben des EU-Rechts angepasst...[mehr]

Dr Alexander Konzelmann
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