RICHARD BOORBERG VERLAG

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20.10.2020

Dr. Eugen Ehmann

Obdachlosen-Unterbringung

Ein lukratives Geschäftsmodell?

Eisenhans - Fotolia

Das ist laut OVG NRW erkennbar widersinnig und widerspricht dem Zweck der Unterbringung. Dennoch spielen viele Kommunen mit, weil sie nicht anders können.

Angenommen, Sie sind Eigentümer einer Wohnung. Eine Behörde bietet Ihnen an, die Wohnung für 133,75 € je Quadratmeter anzumieten. Damit meint sie wohlgemerkt die Monatsmiete je Quadratmeter, nicht etwa die Jahresmiete. Ihr Mietausfallrisiko ist gleich Null, denn Behörden sind immer zahlungsfähig. Sie halten das Angebot für einen schlechten Scherz? Dann sollten Sie sich damit vertraut machen, wie erpressbar Kommunen inzwischen sind, wenn sie Obdachlose unterbringen müssen!

„Plötzlich obdachlos“ – ein Problem auch für Familien

Wer den Begriff „Obdachloser“ hört, denkt spontan meist an mehr oder weniger ungepflegte Männer, die ihr Leben im Freien verbringen. Solche Menschen gibt es natürlich. Typische Obdachlose sehen aber anders aus. Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen bietet dafür ein gutes Beispiel.

Obdachlos war dort eine fünfköpfige Familie. Sie besteht aus der alleinerziehenden Mutter, zwei minderjährigen Töchtern von 10 Jahren und 16 Jahren und zwei Töchtern, die bereits volljährig sind. Diese Familie konnte sich die bisherige Mietwohnung nicht mehr leisten. Eine bezahlbare Wohnung fand sie nicht. Deshalb stand sie irgendwann (vermutlich nach einer Zwangsräumung) ohne Wohnung und Unterkunft da. Damit war die Familie obdachlos. Die zuständige Kommune musste sie unterbringen....[mehr]

Dr. Eugen Ehmann
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