RICHARD BOORBERG VERLAG

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27.09.2019

Dr. Matthias Hangst

Nachhaltige Energieversorgung –

auch durch einen Windpark im Rotmilan-Dichtezentrum?

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Zum Nachhaltigkeitsprinzip zählt die nachhaltige Energieversorgung. Windenergieanlagen an Land (sog. Onshore-Anlagen) und auf See (sog. Offshore-Anlagen) tragen wesentlich dazu bei, das gesetzgeberische Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung zu erreichen. Insbesondere seit 2010 wurden viele Windenergieanlagen an Land neu errichtet.

Einleitung

Der Bau der Windenergieanlagen bzw. eines Windparks/einer Windfarm stößt vor Ort oft auf Widerstand: Anwohner sehen sich z.B. unzumutbarem Lärm, Schattenwurf oder erdrückender Wirkung von Windenergieanlagen ausgesetzt; in vielen Fällen schließen sie sich zu Bürgerinitiativen zusammen. Gemeinden verweigern ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB für Anlagen auf ihrem Gebiet oder wenden sich gegen Windenergieanlagen in einer Nachbargemeinde. Anerkannte Umwelt und Naturschutzvereinigungen (z.B. BUND, NABU) sehen durch die Windenergieanlagen besonders geschützte Arten (z.B. Rotmilan oder Schwarzstorch) gefährdet. Deshalb geht mit dem Bau von Windenergieanlagen oft ein juristisches Ringen vor den Verwaltungsgerichten einher: Eher selten ist der Fall, in dem die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht erteilt wurde und der Vorhabenträger deshalb Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung erhebt. Typisch ist dagegen der Fall, dass sich ein Dritter (z.B. ein Anwohner oder eine anerkannte Umweltvereinigung) mit einem Widerspruch, einer Anfechtungsklage oder einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung wendet. Dem im Folgenden vorzustellenden Beschluss des VGH Mannheim vom 20. 07. 2018 lag ein solcher Sachverhalt zugrunde...[mehr]

Dr. Matthias Hangst
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