RICHARD BOORBERG VERLAG

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23.10.2020

Ass. iur. Christine Class

Klaus Schönenbroicher: „Der Staat muss in der Lage sein, Verbote kraftvoll durchzusetzen“

PUBLICUS-Interview zur Corona-Krise aus Sicht der Polizei in NRW

privat

Auch die Polizei musste sich von Anfang an den Herausforderungen der Covid-19-Pandemie stellen. Im PUBLICUS-Interview zieht Professor Dr. jur. Klaus Schönenbroicher, Gruppenleiter für den Bereich der Polizei im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, eine Zwischenbilanz.

PUBLICUS: Herr Professor Dr. Schönenbroicher, welche Zwischenbilanz ziehen Sie als leitender Beamter im Bereich der Polizei NRW im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie?

Schönenbroicher: Ich muss vorausschicken, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein Trennungssystem aus Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden und Polizei haben. Die Sonderordnungsbehörden wie die Gesundheitsämter sind kommunale Ämter. Sie arbeiten auf der Grundlage von Fachgesetzen wie dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und dem Ordnungsbehördengesetz NRW. Die allgemeinen kommunalen Ordnungsbehörden sind, in der Abgrenzung zur Polizei, die vom Schreibtisch aus agierenden Ordnungsbehörden, die eigene Ordnungsdienste haben und die auch Zwangsmittel einsetzen dürfen.  Die Zusammenarbeit zwischen den Sonderordnungsbehörden, den Ordnungsbehörden und der Polizei in NRW war gerade bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie nach meiner persönlichen Wahrnehmung sehr gut. Wir hatten im Ergebnis keine Ausschreitungen oder nennenswerte negative Vorkommnisse wie massive Verstöße gegen die Kontaktverbote im Rahmen von Ansammlungen oder Versammlungen....[mehr]

Ass. iur. Christine Class
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