RICHARD BOORBERG VERLAG

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13.10.2020

Dr. Herbert O. Zinell

Kein Recht auf Vergessenwerden

Die Niederschrift über Verhandlungen des Gemeinderats und der Datenschutz

Björn Wylezich - stock.adobe.com

Die Stadt Friedberg billigte einem Stadtverordneten das Recht auf Vergessenwerden zu und löschte seinen Namen aus allen Sitzungsprotokollen. Dies widerspricht aber den Vorschriften der Kommunalverfassungen über die Anfertigung von Niederschriften über die Ratssitzungen.

Kein Recht auf Vergessenwerden

Über Hessen hinaus erregte in der Fachwelt ein Vorgang Aufmerksamkeit, der sich in der Stadt Friedberg zutrug. Ein ehemaliges Mitglied der Stadtverordnetenversammlung verlangte unter Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das dort verankerte „Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 Abs. 1) die Löschung seines Namens und sonstiger Daten aus allen Sitzungsprotokollen. Die Stadtverwaltung kam dieser Forderung nach fachlicher Beratung, u.a.  durch den hessischen Landesdatenschutzbeauftragten und den hessischen Städte- und Gemeindebund, nach und löschte mit einem entsprechenden Aufwand in allen Dokumenten und Speichermedien jeden Bezug zu dem ehemaligen Ratsmitglied (vgl. hierzu u.a. Frankfurter Rundschau v. 27.06.2020; Kommunal. v. 02.07.2020 und StAnz. v. 17.07.2020)....[mehr]

Dr. Herbert O. Zinell
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