Die Gewährleistung der Sicherheit an Hochschulen rückt immer mehr in den Fokus. Auch der Ort der Wissenschaftsfreiheit bleibt nicht verschont vor kriminellen Handlungen oder krisenhaften Ereignissen. Handelt es sich hierbei um Einzelfälle, die keiner besonderen Beachtung bedürfen, oder ist die Implementierung eines Krisenmanagements erforderlich?
Deutschlandweit haben Ereignisse zum Nachdenken geführt. Psychisch kranke Studierende, die AMOK-Taten androhen, sexuelle Übergriffe auf Studentinnen, bewaffnete Lehrkräfte und Suizide zeigen deutlich, dass sich die Hochschulen technisch, organisatorisch und personell vorbereiten sollten.
Insbesondere Hochschulen mit internationalen Aktivitäten müssen zunehmend gegenüber ihren Partnerhochschulen im Ausland darlegen, wie sie die Sicherheit der Incomings (Studierende aus dem Ausland in Deutschland) gewährleisten. Die Mobilität der deutschen Studierenden steigt aber auch stetig. Damit verbunden ist das Erfordernis auch für die Sicherheit der Studierenden im Ausland (Outgoings) Sorge zu tragen. Eine Herausforderung für alle Hochschulen.
Problemstellung und Herausforderung
Im Bereich der Schulen gab es, ausgelöst von dem AMOK-Lauf in Erfurt, in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Aktivitäten. Bundesweit wurden Notfallordner erarbeitet, Schulungen durchgeführt und die Polizeien erstellten Objektakten für diese Einrichtungen, um in Notfällen zielgerichtet agieren zu können. Eine Übertragbarkeit auf Hochschulen der bislang vorliegenden Ergebnisse ist jedoch aus vielen Gründen nicht möglich. Zu unterschiedlich sind Struktur, Organisation und Abläufe.
Während Schulen klare Strukturen mit Alarmierungssystemen, Anwesenheitspflicht, Klassenlehrern und Sekretariat an einem überschaubaren Standort aufweisen, so ist dies bei Hochschulen wesentlich anders.
Hochschulen sind in mehrere autonome Verwaltungseinheiten wie Fakultäten oder Fachbereiche strukturiert. Meist werden mehrere Standorte genutzt und die Vorlesungsräume liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungseinheiten. Es kann dazu führen, dass in einem Objekt mehrere divergierende Verantwortlichkeiten gegeben sein können. Sprachalarmierungsanlagen stellen eher eine Seltenheiten dar. In erster Linie können ausschließlich Brandalarmierungssignale ausgesendet werden. Bedingt durch eine fehlende Anwesenheitspflicht kann im Fall einer Evakuierung nicht die Anzahl der im Objekt befindlichen Personen und deren erfolgreiches Verbringen aus dem Objekt festgestellt werden. Auch unterscheidet sich sehr stark die soziale Bindung zu den Studierenden und dem Lehrpersonal. Während in Schulen eine enge Bindung besteht und persönliche Veränderung erkennbar und mit den Eltern zu erörtern sind, kann dies bei Studierenden nicht erfolgen. Aufgrund dessen, dass diese in der Regel erwachsen sind und nicht zwingend an den Vorlesungen teilnehmen müssen, ist ein Kontakt mit den Eltern und das Feststellen von Verhaltensänderungen nur bedingt möglich oder sogar rechtlich unzulässig. Außerdem führt die Größe der Fakultäten oder Fachbereiche dazu, dass das persönliche Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden stark eingeschränkt ist. Insofern können Probleme oder verhaltensauffällige Studierende nur sehr schwer rechtzeitig erkannt werden...[mehr]