RICHARD BOORBERG VERLAG

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05.12.2018

Prof. Dr. Lorenz Jarass

Grundsteuerreform

Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt zwei Modelle vor

Eisenhans - stock.adobe.com

Am 27.11.2018 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Ländern (endlich) zwei Modelle zur Grundsteuerreform vorgelegt. Im Anschluss an den Beitrag „Die Reform der Grundsteuer – Verfassungsfeste Erhebung der Grundsteuer durch Grundsteuererklärung der Grundbesitzer“ anbei einige erste Überlegungen zu dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, dessen endgültige Fassung allerdings erst nach Abstimmung mit den Ländern frühestens im Dezember 2018 veröffentlicht werden soll.

(1) Es gab bisher zwei Modelle in der aktuellen politischen Diskussion:

(1a) Das Kompromissmodell von 14 Bundesländern außer Bayern und Hamburg:

– Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert,

– Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert korrigiert durch Altersabschlag.

(1b) Das Modell von Bayern und Hamburg:

– Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal einheitlichem Pauschalwert, also ohne Berücksichtigung des Verkehrswerts des Grundstücks.

– Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert, also ohne Berücksichtigung des Verkehrswerts des Gebäudes.

(1c) In beiden Fällen sollten die Finanzämter, so wie derzeit, eine Bewertung der Immobilien durchführen ohne Beteiligung der Immobilienbesitzer...[mehr]

Prof. Dr. Lorenz Jarass
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