RICHARD BOORBERG VERLAG

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06.10.2020

Christian Solmecke

Gesetzespaket gegen Hasskriminalität

Sind die Neuregelungen verfassungswidrig?

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Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist seit Anfang Juli beschlossene Sache. Unter anderem sollen soziale Netzwerke zum Beispiel Nazipropaganda dem Bundeskriminalamt melden. Ein neuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts könnte die Pläne zu Nichte machen.

BVerfG-Beschluss zur Übermittlung und Abfrage von Bestandsdaten

Nachdem im Oktober 2019 ein rechtsextremistischer Terroranschlag auf eine Synagoge in Halle in letzter Sekunde abgewendet worden war, fackelte die Bundesregierung nicht mehr lange. Angesichts der Zunahme der Hasskriminalität – insbesondere im Internet – und rechtsextremistisch sowie antisemitisch motivierter Straftaten erarbeitete das Bundesjustizministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Die Bundesregierung beschloss den entsprechenden Gesetzesentwurf im Februar. Der Bundestag stimmte ihm Mitte Juni zu. Der Bundesrat sah von einem Einspruch gegen die Neuregelung ab. Nun steht noch die Gegenzeichnung und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und schließlich die Verkündung im Bundesgesetzblatt an. Danach können die neuen Vorschriften in Kraft treten. Doch ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) macht den Gesetzesplänen einen Strich durch die Rechnung (Beschluss vom 27. Mai 2020 – 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). In diesem wurden Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, die es verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes – etwa dem BKA, der Bundespolizei und dem Verfassungsschutz – erlauben, Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern abzufragen. Darunter fallen Kundendaten wie Name, Anschrift, Emailadresse und auch Zugangsdaten. Das Problem: Im Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität geht es auch um die Übermittlung und Abfrage von Bestandsdaten. In den Neuregelungen werden die gleichen Fehler gemacht wie in den im BVerfG-Beschluss kritisierten Normen....[mehr]

Christian Solmecke
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