RICHARD BOORBERG VERLAG

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22.07.2020

Dr. Arndt Eversberg

Entschädigungsklagen gegen den Staat sind das falsche Signal

Betriebsschließungen in der Coronakrise

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Wenig Erfolgsaussichten: Entschädigungsklagen gegen den Staat aufgrund Betriebsschließungen in der Coronakrise.

Ob Restaurants, Fitnessstudios oder Baumärkte: Fast alle Branchen mussten wegen des Lockdowns der Wirtschaft während der letzten Monate erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Unternehmen mit wenigen Reserven droht gar die Insolvenz. Deshalb verklagen immer mehr Betriebe den Staat auf Entschädigung. Doch der Erfolg ist ungewiss, das Prozessrisiko dagegen hoch.

Wer vor einem halben Jahr öffentlich geäußert hätte, dass heute ein großer Teil der Weltbevölkerung mit Schutzmasken einkaufen geht und die Weltwirtschaft wegen eines Virus lahmgelegt ist, wäre für unzurechnungsfähig erklärt worden. Ein derart gewaltiges Ereignis wie die Coronakrise stellt deshalb auch für die Justiz juristisches Neuland dar. Und die bisherigen Gesetze sind auf eine derart aggressive und wahrscheinlich langanhaltende Pandemie nicht ausgerichtet. Das gilt auch für das Infektionsschutzgesetz, das nicht für massenhafte Schadensersatzzahlungen konzipiert wurde.  Es bietet in erster Linie individuelle finanzielle Entschädigung nach Billigkeitsgesichtspunkten. Billigkeit heißt aber im Grunde genommen „ohne Rechtsanspruch“ und „ohne vollständigen Schadensausgleich“....[mehr]

Dr. Arndt Eversberg
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