RICHARD BOORBERG VERLAG

×

24.10.2019

Dr. Robert Horn

Elternunterhalt bei Sozialhilfegewährung

Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

magele-picture - stock.adobe.com

Weitgehend zum 01.01.2020 tritt das BTHG in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf den Elternunterhalt, sofern die Eltern Sozialhilfe erhalten …

Rechtslage nach dem SGB XII

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII sollen das Existenzminimum eines Menschen sichern. In seiner Entscheidung vom 09.02.2010[1] zum Existenzminimum hat das BVerfG erstmalig ein einklagbares Verfassungsrecht des Bürgers auf Sicherung seiner Existenz aus dem Menschenwürdeprinzip in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz anerkannt (Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG).

Nach § 43 Abs. 5 SGB XII bleiben im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV unter einem Betrag von 100 000 € liegt.

  • 19 Abs. 3 SGB XII legt fest, dass Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geleistet wird, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des 11. Kapitels des SGB XII nicht zuzumuten sind. Das Gesetz sieht eine Einbeziehung von Einkommen und Vermögen weiterer Personen (Einkommen und Vermögen von erwachsenen Kindern gegenüber ihren bedürftigen Eltern) bei diesen Leistungen nicht vor. Im Übrigen wird im Sozialhilferecht die Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII (6. Kapitel) geleistet.

...[mehr]

Dr. Robert Horn
Quelle: