Dieser Beitrag setzt den in PUBLICUS 2017.12, 2018.1 und 2020.1 begonnenen Überblick zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fort.
IV. Rolle der Aufsichtsbehörden in Deutschland und der EU
Die Aufsichtsbehörden nehmen auf der Grundlage der DSGVO eine herausragende Stellung ein. Dies, weil sie mit erheblicher Aufsichts- und Sanktionsgewalt ausgestattet worden sind. Das freiheitliche Demokratie- und Verfassungsverständnis der Subsidiarität, d. h., dass sich der Staat zurückhalten und nur die grundlegenden Aufgaben wahrnehmen soll, wird hier insofern ausgedehnt, als die Adressaten mit Bußgeldern konfrontiert sein können, die existenziell bedrohlich sein können. Dies begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Dabei wird nicht verkannt, dass der Verordnungsgeber bewusst eine drakonische Verschärfung der Sanktionen (in Deutschland von bisher max. 300 000 € bis nun 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes) statuiert hat, um die Bedeutung des Datenschutzes herauszustellen. Auch wenn Bußgelder nach dem Katalog von Art. 83 DSGVO nur verhängt und vollzogen werden dürfen, wenn ein rechtswidriger Vorgang feststeht und hierfür eine Strafe, die spürbar sein und abschrecken soll, auch nach entsprechend sorgfältiger Einzelfallprüfung als konsequente Rechtsfolge dargestellt wird, so bleiben Bedenken. Denn es erscheint aus europa-, verfassungs- und grundrechtlicher Sicht nicht verständlich, wie es sein kann, dass bspw. in Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland für ein und dieselbe Tat vollkommen unterschiedliche Sanktionen und Bußgeldhöhen möglich und zulässig sein sollen und dass sich die EU gerade bei dieser schwierigen Abwägung von Sanktionen und Grundrechtseingriffen fast an dem ketzerischen Befund aus der Software-Industrie zu orientieren scheint: Die Software reift beim Kunden. Natürlich ist die EU keine „Bananen-Institution“. Offenbar soll aber das Sanktionen- und Bußgeldregime des Unionsrechts im freien Feld jahrelang getestet werden, in Dur und in Moll. Gerichtsentscheidungen, die diesen Kontext thematisieren, dürften mit Spannung zu erwarten sein...[mehr]