RICHARD BOORBERG VERLAG

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06.07.2021

Prof. Dr. Christiane Siemes

Die Whistleblowing-Richtlinie der EU (2)

Auswirkungen für den öffentlichen Sektor – Teil 2

filograph - Fotolia

Der Erlass eines Umsetzungsgesetzes vor der Bundestagswahl wird immer unwahrscheinlicher. Und doch ist die EU-Richtlinie zum Whistleblowing bis 17. Dezember in nationales Recht umzusetzen. Wir stellen die wesentlichen Inhalte vor: Im zweiten Teil der Reihe wird in das Thema Whistleblowing weiter ausgeführt.

Ausgestaltung interner Whistleblowing-Systeme

Die WBRL enthält eine Reihe von Vorgaben für die Ausgestaltung der im öffentlichen Sektor einzurichtenden internen Whistleblowing-Systeme. Eine wichtige Vorkehrung für den Schutz der Whistleblower und die Akzeptanz der Meldekanäle ist die Pflicht, die Vertraulichkeit ihrer Identität zu wahren (Art. 9 Abs. 1 lit. a, Art. 16 WBRL). Diese gilt aber freilich nicht ausnahmslos, etwa im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der betroffenen Person (Art. 16 Abs. 2 WBRL). Eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht muss im nationalen Recht einen Sanktionstatbestand bilden (Art. 23 Abs. 1 lit. d WBRL)...[mehr]

Prof. Dr. Christiane Siemes
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