RICHARD BOORBERG VERLAG

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26.07.2021

Dr. Daniel Kaiser

Die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur im Jurastudium

Offene Fragen der Umsetzung

Brian Jackson - stock.adobe.com

Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 eine Änderung bzw. Ergänzung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen. Danach soll im Studium der Rechtswissenschaft „die Vermittlung der Pflichtfächer […] auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur“ erfolgen (§ 5a Abs. 2 S. 3 DRiG).

„In der juristischen Ausbildung muss daher trotz Beschleunigung und wachsendem Lernstoff weiter Platz sein für das NS-Unrecht. Das Recht und seine Begriffe sind stets historisch-politisch bedingt. Für ihr Verständnis und ihre Interpretation ist daher das Wissen um ihr geschichtliches Herkommen unverzichtbar.“[1]

Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 eine Änderung bzw. Ergänzung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen. Danach soll im Studium der Rechtswissenschaft „die Vermittlung der Pflichtfächer […] auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur“ erfolgen (§ 5a Abs. 2 S. 3 DRiG). Zudem sollen auch die „ethischen Grundlagen des Rechts“ gelehrt werden (§ 5a Abs. 3 S. 1 DRiG). Der Gesetzgeber verpflichtet die Studierenden damit zur Beschäftigung mit den Unrechtssystemen: „Die Auseinandersetzung mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist obligatorisch für alle angehenden Juristinnen und Juristen.“[2] Dem ist zuzustimmen. Es fragt sich allerdings, warum eine richtige Erkenntnis zur gesetzlichen Regelung werden musste und wie man Lehrinhalte so in ein übervolles Jurastudium integrieren kann, dass sie nicht als zusätzliche Last empfunden werden und andere, ebenfalls wichtige Inhalte verdrängen. Sicherlich muss Platz sein, aber wo?...[mehr]

Dr. Daniel Kaiser
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