RICHARD BOORBERG VERLAG

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05.10.2020

Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus

Der Ausgleich eines (Sonder-)Vorteils

Die Beteiligung von Anliegergrundstücken an der Aufwandsverteilung im Straßenbaubeitragsrecht

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Die obergerichtliche Rechtsprechung zur Beteiligung von Grundstücken an der Aufwandsverteilung im Straßenausbaubeitragsrecht ist zum Teil uneinheitlich, wie Entscheidungen des OVG NRW, des NdsOVG und ein aktueller Beschluss des VGH Bayern zeigen.

Ausgangsfall

Eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen verbessert die X-Straße und zieht Herrn A als Eigentümer eines an diese Straße sowie an die Y-Straße angrenzenden Grundstücks zu einem Straßenausbaubeitrag heran. Das Grundstück grenzt außer an die X-Straße auch an die Y-Straße. Der einschlägige Bebauungsplan weist für das Grundstück die Baugebietsart Gewerbegebiet aus und setzt auf seiner Höhe zur X-Straße hin ein Verbot für Ein- und Ausfahrten fest. Herr A wendet sich gegen seine Heranziehung und macht geltend, der Betrieb seines auf dem Gewerbegrundstück befindlichen Autohauses setze zwingend die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus. Infolge der Festsetzung des Ein- und Ausfahrtverbots zur X-Straße dürfe jedoch von dieser Verkehrsanlage aus nicht auf sein Grundstück gefahren werden. Angesichts dessen müsse sein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands für die Verbesserung der X-Straße unberücksichtigt bleiben und sei der Heranziehungsbescheid als rechtswidrig aufzuheben....[mehr]

Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus
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