RICHARD BOORBERG VERLAG

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04.11.2020

Professor Achim Albrecht

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

BAG differenziert Kriterien zur Wirksamkeit von Kopftuchverboten weiter

Angela Wulf - Fotolia

Die Rechtsstreitigkeiten rund um das Verbot, ein Kopftuch bei der Arbeit zu tragen, sind nicht abgeebbt. Das Gegenteil ist der Fall. Zuletzt entschied das BAG im aktuellen Fall einer abgelehnten Bewerberin um eine Stelle als Lehrerin im Land Berlin.

Um es vorweg zu sagen: Es war vorauszusehen.

Die Rechtsstreitigkeiten rund um das Verbot, ein Kopftuch bei der Arbeit zu tragen, sind nicht abgeebbt. Das Gegenteil ist der Fall, auch wenn man kurzfristig glaubte, die Sache sei ausdiskutiert. Schließlich hatten sich Arbeitsgerichte bis hin zum BAG, das BVerfG, der EuGH und der EGMR mit der Thematik beschäftigt. Grundsätzlich scheint die Gemengelage der abzuwägenden Rechtspositionen klar: Religions- und Meinungsäußerungsfreiheit, Direktionsrechte von Arbeitgebern, das AGG, das GG, das EMRK, die Grundrechtecharta. Alles will berücksichtigt, in Korrelation gesetzt und gewichtet werden....[mehr]

Prof. Achim Albrecht
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