RICHARD BOORBERG VERLAG

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07.07.2021

Franziska Wenzler

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Neue Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen

Fokussiert - stock.adobe.com

Trotz fortgeschrittener Digitalisierung und zahlreicher Technologien ist es für Menschen mit Behinderung oft nicht möglich, ganz alltägliche Dinge wie Computer, Bankautomaten oder Online-Shops zu nutzen. Dies soll sich durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ändern. Wirtschaftsakteure sind ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.

European Accessibility Act

Die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – der sogenannte European Accessibility Act (kurz: EAA) – ist bis zum 28. Juni 2022 in nationale Regelungen umzusetzen. Mit dem EAA ist ein Meilenstein gelegt worden. Erstmals werden umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von bestimmten Produkten und Dienstleistungen aufgestellt, die private Wirtschaftsakteure in der ganzen EU zukünftig beachten und einhalten müssen. Damit wird das Ziel verfolgt, das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung zu stärken, Zugangshindernisse abzubauen und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung zu tragen. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, durch die gesetzliche Verankerung der Vorgaben und ihrer effektiven Durchsetzung sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt nur noch angeboten werden, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Der deutsche Gesetzgeber ist seiner Umsetzungspflicht nun nachgekommen: Mit dem am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedeten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird der EAA nahezu eins zu eins in nationales Recht umgesetzt...[mehr]

Franziska Wenzler
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