RICHARD BOORBERG VERLAG

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16.09.2020

Ass. iur. Johannes Buschbeck

Corona-Leugner dürfen keine Dauermahnwache abhalten

BVerfG bestätigt Verbot des OVG Berlin-Brandenburg

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In dem Eilverfahren um das Verbot eines Protestcamps in Berlin lehnte das BVerfG mit Beschluss vom 30.8.2020 den Eilantrag von Corona-Leugnern ab und bestätigte die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde. Die Richter vermissten vor allem ein taugliches Hygienekonzept.

Dauercamp auf der Straße des 17. Juni

Die Dauermahnwache hatten die Corona-Gegner am 22. August 2020 als Versammlung angemeldet – unter dem Motto „Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden – Camp“. Stattfinden sollte sie auf der Straße des 17. Juni mit mehr als 60 Lkw-Bühnen als Debattenräume. Morgens sollten Meditation und Gottesdienste stattfinden, über den ganzen Tag hinweg sollte es dann Redebeiträge, Vorträge und Diskussionen geben. Es gehe darum, „wie wir in Zukunft gemeinsam zusammenleben wollen“, so die Veranstalter. Die Anmeldung der Corona-Gegner akzeptierte die Versammlungsbehörde allerdings nicht und löste das Camp am 30. August 2020 auf.

Vom Oberverwaltungsgericht (OVG) erhielten die Corona-Gegner ebenfalls eine Abfuhr; das OVG lehnte einen entsprechenden Eilantrag ab. Es sei unklar, ob und inwieweit das geplante Protestcamp als Versammlung von Art. 8 Abs. 1 GG geschützt sei. Die Richter bemängelten zu unkonkrete Angaben....[mehr]

Ass. iur. Johannes Buschbeck
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