RICHARD BOORBERG VERLAG

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16.04.2020

Renata Karina Rehle, LL.M.; Dr. Gerd Schwendinger, LL.M.

Corona-Krise: Wie Kommission und Staat jetzt Unternehmen helfen

Die aktuellen Beihilfen im Überblick

Mike Fouque - stock.adobe.com

Um die ökonomischen Folgen der Krise abzumildern, ergreifen Bund und Länder weitreichende staatliche Hilfsmaßnahmen. Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten wollen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit Europäischem Beihilfenrecht umgesetzt werden.

Ziel der staatlichen Hilfsmaßnahmen

Bund und Länder wollen Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, in der Krise unterstützen. Primäres Ziel der staatlichen Hilfsmaßnahmen ist bislang die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, Zeit zu überbrücken. Für kleinere Unternehmen gibt es zusätzlich direkte Zuschüsse.

Bereits am 13. März 2020 haben der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung verkündet, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die deutsche Wirtschaft abzufedern. Danach soll die Liquidität von Wirtschaftsbeteiligten durch Steuererleichterungen und dem erleichterten Zugang zu Krediten gewährleistet werden. Außerdem wurde das Kurzarbeitergeld flexibilisiert.

Knapp zwei Wochen später folgten weitere Maßnahmen: zum einen Soforthilfen in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse für Kleinunternehmer und Soloselbständige und zum anderen die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der u.a. die direkte Unternehmensbeteiligung an relevanten deutschen Unternehmen der Realwirtschaft ermöglicht. Daneben mobilisieren die Bundesländer zusätzliche Gelder und ergänzen damit die Hilfsmaßnahmen des Bundes...[mehr]

Renata Karina Rehle
Dr. Gerd Schwendinger
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