RICHARD BOORBERG VERLAG

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07.09.2020

Christian Solmecke

Besser verschlüsseln

OVG Lüneburg: Vorsicht bei Übermittlung personenbezogener Daten per Telefax

Feng Yu - Fotolia

Die Übermittlung personenbezogener Daten eines Bürgers durch eine Behörde per Telefax kann datenschutzrechtlich bedenklich sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem aktuellen Beschluss entschieden.

In dem entschiedenen Fall hätte die zuständige Behörde ein anderes Kommunikationsmittel wählen oder bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel eine Verschlüsselung, treffen müssen.

Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen im Telefax-Verkehr

Eine Behörde verletzt möglicherweise das Datenschutzrecht, wenn sie die personenbezogenen Daten eines Bürgers, wie Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen, per Telefax weiterleitet. Das gilt insbesondere, wenn es sich um sensible schutzbedürftige Informationen handelt. In dem am 22. 7. 2020 veröffentlichten Beschluss (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.07.2020 – Az.: 6 A 211/17) stellte das OVG Lüneburg fest, dass der Betroffene in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sei....[mehr]

Christian Solmecke
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